Orientierung und Mobilität (O+M)
Was ist Orientierung und Mobilität?
Orientierung ist die Fähigkeit, zu wissen wo man ist, wo man hin will und wie man dort hinkommt. Mobilität bedeutet die Fähigkeit, sich sicher und selbstständig fortbewegen zu können.
Eine gravierende Folge von Blindheit oder einer hochgradigen Sehbehinderung stellt die Beeinträchtigung der selbstständigen Fortbewegung dar. Die Fähigkeit, sich sicher und gezielt sowie
unabhängig von der Hilfe anderer fortbewegen zu können, ist jedoch die Voraussetzung für eine selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung.
Durch den teilweisen Ausfall oder auch völligen Wegfall des Sehvermögens sind die betroffenen Menschen in hohem Maße in ihrer Bewegungsfreiheit und Orientierungsfähigkeit eingeschränkt. Der
betroffene Personenkreis benötigt daher die Hilfe und Unterstützung von qualifizierten Fachleuten, die in der Orientierungs- und Mobilitätsschulung die notwendigen Fertigkeiten für eine sichere
Fortbewegung vermitteln und die Fähigkeiten der blinden oder sehbehinderten Person, sich gezielt fortzubewegen, aufbauen oder verbessern.
Wie selbstständig kann man werden?
Das Ausmaß der angestrebten Selbstständigkeit ist abhängig von den beruflichen und privaten Bedürfnissen und Notwendigkeiten des einzelnen und wird auch stark von der Wohnsituation
beeinflusst.
Das Spektrum für den Unterricht in Orientierung und Mobilität ist sehr weit gefächert. Während es für den einen ausreichend sein mag, einige Spazierwege in der nahen Wohnumgebung allein
bewältigen zu können, muss der andere lernen, sich in einer Großstadt zu orientieren, mehrspurige Straßen zu überqueren und die Straßenbahn zu benutzen.
Wer kann an einer Schulung teilnehmen?
Der Unterricht kann vom Vorschulalter bis ins hohe Erwachsenenalter durchgeführt werden. Auch Menschen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen (z. B. Hör-, Körper-, Lern- und/oder geistige Behinderung) können mit speziellen Methoden geschult werden.
Wie lange dauert die Schulung in Orientierung und Mobilität?
Die Dauer hängt neben den individuellen Bedürfnissen vom Alter der Betroffenen, vom Zeitpunkt des Eintretens und von der Art und dem Ausmaß der Sehschädigung ab. Auch spielen Faktoren wie Dauer der Sehschädigung, körperliche Fitness und psychische Stabilität und Belastbarkeit eine wichtige Rolle bei der Bemessung der Unterrichtsdauer.
Welche Inhalte hat die Schulung in Orientierung und Mobilität?
Während dieser Unterrichtsstunden lernen sehbehinderte und vollblinde Klienten, die ihnen verbliebenen Sinne effektiv einzusetzen, damit sie Informationen über ihre Umwelt gezielter sammeln und
besser auswerten können.
Der sehbehinderte Klient lernt, seine vielleicht verzerrten oder unvollständigen visuellen Eindrücke besser zu interpretieren. Der Unterricht mit sehbehinderten Klienten schließt das Training im
Gebrauch optischer Sehhilfen (z. B. Monokular) und elektronischer Hilfsmittel mit ein.
Beim vollblinden Klienten liegt der Schwerpunkt auf Gehör- und Tastübungen. Gehörübungen sind wichtig, damit die sehgeschädigte Person lernt, auch stille Hindernisse wie Mauern oder Ampelpfähle
zu hören oder Verkehrsabläufe sicher einzuschätzen weiß, um selbständig und sicher am Verkehrsgeschehen teilzunehmen.
Was macht der weiße Langstock?
Kernstück des Unterrichts in Orientierung und Mobilität für Blinde und Sehbehinderte, deren Sehvermögen für eine sichere Fortbewegung nicht ausreicht, ist das Erlernen der verschiedenen Techniken
im Gebrauch des weißen Langstockes.
Der weiße Langstock wird rhythmisch vor dem Körper des Benutzers oder der Benutzerin hin- und herbewegt. Er schützt ihn so weitgehend vor Hindernissen und liefert ihm oder ihr gleichzeitig einen
Schritt im Voraus wertvolle Informationen über die Beschaffenheit des Bodens und der Umwelt. So warnt der weiße Langstock z. B. rechtzeitig vor abwärts führenden Treppenstufen oder hilft dem oder
der Blinden, an einer Kreuzung den Ampelpfosten zu finden. Ohne den richtig eingesetzten weißen Langstock ist es blinden Personen nicht möglich, sich sicher und selbständig in ihrer Umwelt
fortzubewegen.
Gibt es noch weitere Hilfsmittel außer dem Langstock?
Schützt der weiße Langstock den Unterkörper vor Hindernissen, so gibt es noch eine Reihe elektronischer Orientierungshilfen, die den Oberkörperbereich schützen und die Orientierungsfähigkeit
verbessern können. Der Unterricht in der Benutzung dieser Hilfsmittel wird als Ergänzung zur Schulung mit dem weißen Langstock durchgeführt. Informationen zu einer Auswahl elektrischer
Orientierungshilfen, finden Sie auf der Seite Elektronische Hindernismelder.
Neben dem Langstock stellt der Blindenführhund eine weitere Möglichkeit der selbständigen Fortbewegung dar. Der Führhund führt seinen Halter oder seine Halterin selbständig um Hindernisse herum
und kann nach dem entsprechenden Training bestimmte Ziele auf ein gegebenes Zeichen selbständig aufsuchen.
FOKUS e.V. bietet deshalb den Haltern und Halterinnen von Führhunden Unterstützung bei der Erarbeitung neuer Routen an, die z. B. nach einem Umzug oder der Aufnahme einer neuen Tätigkeit neu gelernt werden müssen.
Wo und wie wird die Schulung durchgeführt?
Um die Sicherheit des sehgeschädigten Klienten zu gewährleisten und ein individuelles Eingehen auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Blinden und Sehbehinderten zu ermöglichen, wird der Unterricht stets in Form von Einzelunterricht am Wohnort oder Arbeitsplatz durchgeführt.
Wer zahlt die Schulung in Orientierung und Mobilität?
Kostenträger für den weißen Langstock und den dazugehörigen Unterricht in Orientierung und Mobilität sind in der Regel die Krankenkassen. Diese übernehmen auch die Kosten für Führhunde und die elektronischen Orientierungshilfen. Daneben kommen aber auch die Schulträger, das Arbeitsamt, die Berufsgenossenschaften, Versicherungen und Selbstzahler als Kostenträger in Frage.
Informationen für gesetzlich krankenversicherte Klienten
Der Unterricht in Orientierung und Mobilität gehört zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen (SGB V, § 33 Abs. 1, Satz 2).
Er muss von einem Vertragsarzt auf einem Rezept verordnet werden. Daher bitten wir Sie, eine ärztliche Verordnung über "2 weiße Langstöcke und Schulung in Orientierung und
Mobilität" beim behandelnden Arzt zu besorgen. Die Verordnung muss außerdem die Diagnose und die Sehschärfe enthalten. Die Verordnung senden Sie an uns, damit wir für Sie die
Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Für den Unterricht benötigen wir weiterhin eine augenärztliche Bescheinigung mit Angaben über die Sehschärfe und das Gesichtsfeld.
Außerdem benötigen wir bis Unterrichtsbeginn ein Audiogramm, das Sie zum Beispiel bei einem Hörgeräteakustiker anfertigen lassen können.
Informationen für privat krankenversicherte Klienten
Für Leistungserbringer gibt es in Deutschland keine verbindliche und einheitlich festgelegte Gebührenordnung für die Abrechnung mit Privatklienten.
Die Kostensätze für unseren Unterricht orientieren sich an den von anderen Leistungserbringern abgerechneten Preisen und werden jährlich aktualisiert.
Wir stellen Ihnen die gleichen Kosten wie gesetzlich Versicherten in Rechnung. Bei uns gibt es keine Steigerungssätze oder Aufschläge für privat versicherte Klienten.
Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse
Aufgrund des von Ihnen gewählten Versicherungstarifes kann es passieren, dass Ihre Krankenkasse die entstandenen Kosten gar nicht oder nicht in voller Höhe erstattet. Gern erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie schon vorab klären können, wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Es gibt Versicherungen, die ihren Mitgliedern nahe legen, einen Anbieter zu wählen, der in ihrer Nähe wohnt, weil dadurch Fahrtkosten gespart werden. Überlegen Sie in diesem Fall genau, welcher Anbieter Ihren Vorstellungen entspricht. Auswahlkriterien können z. B. sein: Wiederherstellung Ihrer Lebensqualität, Absprache und Anpassung von Therapiezielen, individuelle Terminabsprachen und Erreichbarkeit, Zuverlässigkeit, persönliche Zuwendung und menschliches Miteinander.
Was ist der Unterschied zwischen den beihilfefähigen Höchstsätzen und unseren Kostensätzen?
Bei den beihilfefähigen Höchstsätzen handelt es sich um behördeninterne Regelungen. Dem Dienstherrn steht es im Rahmen seiner Alimentationspflicht frei zu entscheiden, wie er Zuschüsse für seine beihilfeberechtigten Mitarbeiter regelt. Deshalb entfalten die beihilfefähigen Höchstsätze Rechtswirkung auch nur im Verhältnis zwischen Beihilfestellen und Beihilfeberechtigten, nicht aber im Verhältnis zum Leistungserbringer.
Die beihilfefähigen Höchstbeträge werden nicht – wie viele Patienten meinen – verhandelt, sondern einseitig von der zuständigen Behörde festgesetzt und müssen nicht kostendeckend sein.
Vorgehen
Zunächst besorgen Sie ein Privatrezept über "2 weiße Langstöcke und Schulung in Orientierung und Mobilität".
Der Arzt muss die Diagnose und Ihre Sehschärfe auf dem Rezept vermerken.
Nachdem Sie Kontakt zu uns aufgenommen haben, werden wir im persönlichen Gespräch klären, welche Unterstützung und Schulung Sie benötigen. Daraufhin erstellen wir einen Kostenvoranschlag, mit dem Sie mit der Beihilfe und Ihrer Versicherung klären können, wie hoch Ihr Eigenanteil ist.
Dazu reichen Sie die Verordnung und den Kostenvoranschlag bei der Beihilfe und Ihrer Versicherung ein.
Nach Unterzeichnung des Schulungsvertrages können wir Termine vereinbaren und mit der Schulung beginnen.