Parkenausweis für schwerbehinderte Menschen
Der Schwerbehindertenausweis allein berechtigt nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen!
Um auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen blauen Parkausweis - den "Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union".
Um den blauen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenverkehrsbehörde vor Ort oder beim Ordnungsamt der Stadt -, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis
- mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert)
- oder mit dem Merkzeichen Bl (blind)
Der Parkausweis ist kostenlos.
Weitere Informationen gibt es hier:
https://service.hessen.de/html/Parkausweis-fuer-schwerbehinderte-Menschen-beantragen-6284.htm